In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall,
- wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist
- immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet
Nicht in Quarantäne muss, wer ein geringeres Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall, wenn man
- innerhalb der letzten 14 Tage im gleichen Raum mit einer Person mit einer festgestellten COVID-19-Erkrankung war, ohne einen engen Kontakt
- in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 war
Wenn man beispielsweise in den letzten 14 Tagen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson und hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch. Falls Zeichen einer Atemwegserkrankung auftreten, lesen Sie bitte die Frage „Sollte bei einer Atemwegserkrankung ärztlicher Rat eingeholt und nach einem Test gefragt werden, auch wenn die Krankheitszeichen nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?“
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Antwort bezieht sich auf den Kenntnisstand vom: 28.03.2020 13:39